Umzug – Von der Steuer absetzen

Kann ich meinen Umzug von der Steuer in Deutschland absetzen? Unsere Finanzexperten sagen ein klares Ja dazu. Der Umzug kann von der Steuer abgesetzt werden. In welche Form, hängt allerdings immer davon ab, ob es sich um einen privaten oder einen beruflichen Umzug handelt. Bei einem privaten Umzug gibt es nur enge, begrenzte Möglichkeiten. Bei einem beruflich bedingten Umzug hingegen lassen sich sogar die Nebenkosten absetzen. Näheres dazu haben wir einmal für Sie zusammengestellt. So können Sie den Umzug von der Steuer absetzen.

Anleitung Umzug von der Steuer absetzen

Wussten Sie, das in Deutschland mehr als 5 Millionen Haushalte jedes Jahr umziehen? Dabei werden über 40 Milliarden ausgegeben. 52 Prozent aller umziehenden verbleiben in der gleichen Stadt. Unabhängig davon, fallen bei einem Umzug aber immer hohe Kosten ab. Ein Teil davon, kann von der Steuer (jährliche Einkommenssteuer) abgesetzt werden. Sehen wir uns dafür doch zunächst den privaten Umzug an.

Privater Umzug von der Steuer absetzen

Bei einem privaten Umzug sind die Möglichkeiten stark begrenzt. Hier fällt vor allem der Blick auf die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können. Darunter fallen die handwerklichen Arbeitsstunden und auch die gewerbliche Umzugshelfer. Gewerblich bedeutet hierbei, dass es sich um einen beim Finanzamt/Gewerbeamt gemeldeten Betrieb handelt. Private Umzugshelfer können also bei einem privaten Umzug nicht von der Steuer absetzt werden (allerdings bei einem beruflichen!).

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen kann die reine Arbeitsleistung der Handwerker (Spedition) geltend gemacht werden. Hierbei gilt, dass von diesem Betrag 20 Prozent (von maximal 20.000 Euro, also insgesamt max. 4.000 Euro) pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden können.

Unbedingt beachten

Damit der Umzug von der Steuer absetzbar ist, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Ganz wichtig, ist das haushaltsnahe Dienstleistungen niemals bar bezahlt werden dürfen. Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.

  • Nie Bar zahlen
  • Nur gewerbliche Dienstleister/Handwerker
  • Max. 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 Euro /Jahr)

Die Kosten können dann von der Steuer geltend gemacht werden, müssen allerdings auch genau belegbar sein. Alle Unterlagen und Überweisungsbelege sind aufzubewahren.

Übrigens kann aus dem privaten Umzug auch ein beruflicher werden! Das ist immer dann der Fall, wenn Sie durch den Umzug bei der Fahrzeit zum Betrieb 30 Minuten einsparen können. Näheres dazu erfahren Sie in den nachfolgenden Absätzen. Steuerlich können Sie dann erheblich mehr absetzen. Es kann sich also durchaus lohnen.

Umzugskredit ohne Schufa als Finanzalternative

Neben der Steuer geht es aber auch darum, die Kosten für den Umzug zu bezahlen. Neben der Spedition fallen ja viele weitere Kostenpunkte an. Kaution, Schönheitsreparatur der alten Wohnung, Maßnahmen in der neuen Wohnung und so weiter. Sinnvoll kann dann ein Umzugskredit ohne Schufa sein. Ähnlich wie bei dem schufafreien Darlehen, können hier einfach bis zu 7.500 Euro bequem finanziert werden. Der Umzugskredit ohne Schufa ist ohne Zweckbindung in nur wenigen Tagen online abrufbar, so dass auch andere Posten (neue Einrichtung, etc.) darüber finanziert werden kann. Es ist eine einfache Form, denn für viele Familien ist der Umzug oft finanziell kaum tragbar. Durch die steigenden Mieten, sind vor allem kinderreiche Familien und Geringverdiener im Nachteil. Ein Umzugskredit ohne Schufa kann dann nicht nur eine Alternative sein, sondern auch Freude bereiten.

Mit Kredit die Mietkaution finanzieren

Neben dem o. erwähnten Umzugskredit ohne Schufa gibt es aber auch die Möglichkeit, die Kaution mit dieser Alternative zu finanzieren. Das Problem hier: Steigen die Mieten, steigt auch die Kaution. Ein Mietkautionskredit ohne Schufa bietet die beste Möglichkeit, um ein ausreichendes Budget für den Umzug zu haben. Hierbei sind sowohl kurze als auch längere Laufzeiten vereinbar. Der Mietkautionskredit ohne Schufa ist ebenfalls ohne Zweckbindung online zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Girokonto, zur freien Verwendung.

Beruflicher Umzug von der Steuer absetzen

Oben haben wir ja bereits den privaten Umzug erörtert. Der berufliche Umzug bietet hingegen jedoch eine viel größere Möglichkeit, die Kosten von der Steuer absetzen zu können. Doch klären wir zunächst, was ein beruflicher Umzug eigentlich ist.

Merkmal Fahrzeit zum Arbeitsplatz

Können Sie durch den Umzug mindestens 30 Minuten an Fahrzeit zum Arbeitsplatz einsparen, kann der Umzug als beruflich bedingt erklärt werden. Übrigens kommt es dabei keinesfalls auf die Länge des eigentlichen Weges an. Nur auf die tatsächliche Zeitersparnis, die sich aus dem Umzug ergibt. So kann unter Umständen aus einem privaten, ein beruflicher Umzug werden!

Arbeitsbedingungen im Plus

Aber auch dann, wenn sich durch den Umzug die Arbeitsbedingungen verbessern, liegt ein beruflicher vor. Das Finanzamt wird aber die Gründe im Einzelnen genau prüfen!

Wechsel des Arbeitsplatzes

Auch das ist ein beruflicher Umzug. Maßstab dabei ist aber immer der Hauptjob, also der erste Job! Wenn Ihr Chef mit der Firma in eine andere Stadt zieht und Sie deswegen umziehen müssen oder der neue Job in einer anderen Stadt liegt.

  • Zeitersparnis von 30 Minuten
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Rückkehr aus dem Ausland
  • Arbeitsbedingungen werden verbessert

Diese Punkte führen dazu, das ein Umzug nun beruflich bedingt ist und somit von der Steuer abgesetzt werden kann. Aber: Das Finanzamt wird meistens die Gründe genau nachfragen und Belege anfordern.

Was kann ich von der Steuer absetzen

Zu einem können viele Posten bei einem beruflichen Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich können Sie darüber hinaus auch noch eine Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen. Bei der Pauschale sind keine Belege nachzuweisen. Bei den einzelnen Posten hingegen schon. Führen wir doch einmal kurz auf welche Einzelposten das sein können:

  • Bis zu 3 Monatsmieten für die neue Wohnung
    (wenn diese noch nicht genutzt werden kann)
  • Kilometergeld 30 Cent, auch f. Wohnungsbesichtigung
  • Doppelte Mietzahlungen (max. bis zu 6 Monaten)
  • Gebühren für den Makler
  • Umzugskosten Spedition (für den Hausrat)
  • Möbeleinlagerungen
  • Private Helfer (auch diese können abgesetzt werden!)
  • Kochherd bis zu 230 Euro
  • Alternativ einen Ofen bis zu 164 Euro
  • Anbringen von Gardinen

Sie sehen also, das bei einem beruflichen Umzug auch die Kosten für private Helfer von der Steuer abgesetzt werden können. Erforderlich ist dabei aber eine Quittung der Helfer und die Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!).

Alle Posten müssen belegbar sein. Die Nachweise sind aufzubewahren. Abgesetzt werden können diese Kosten als Werbungskosten, jährlich in der Einkommenssteuererklärung. Die Grundlagen und weitere Bestimmungen dazu, finden Sie in dem deutschen Bundesumzugskostengesetz.

Beruflicher Umzug – Umzugskostenpauschale

Neben den obigen Punkten können Sie bei einem beruflichen Umzug auch noch eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Hier wird pauschal berechnet, Belege sind nicht erforderlich. Zu der Umzugskostenpauschale zählen z.B.

  • Einbau der Küche
  • Anbringen von Vorhängen
  • Telefonummeldung, Passummeldung, Autoummeldung
  • Schönheitsreparaturen
  • Anbringen von Lampen und Herd
  • Trinkgeld und Verpflegung für die Helfer beim Umzug
  • Renovierung der alten/neue Wohnung

Die Umzugskostenpauschale liegt bei 1.528,00 Euro (Ehepaare) und bei 764 Euro (Ledige). Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, gibt es noch einmal 337 Euro zusätzlich. Die Angaben beziehen sich auf die deutsche Umzugskostenpauschale mit Stand von Februar 2017.

Wenn Sie in einem Zeitraum von 5 Jahren das zweite Mal beruflich umziehen müssen, gibt es für die Umzugskostenpauschale noch mal 50 Prozent drauf. Höhere Kosten können zudem dann geltend gemacht werden, wenn diese durch Rechnungen und Quittungen nachweisbar sind.

Mit Umzugskredit einfach überbrücken

Bei einem Umzug fallen viele Kosten an. Besonders dann, wenn Sie die Möglichkeit haben, viele Posten von der Steuer abzuziehen, kann ein Umzugskredit ohne Schufa in der Tat sinnvoll sein. Wie bereits oben kurz erwähnt, kann dieser einfach online ohne großen Aufwand beantragt werden. Dabei können Sie die Laufzeit zum Beispiel bis zur nächsten Steuererklärung festlegen oder auch die Raten über mehrere Jahre ziehen. Der Umzugskredit ohne Schufa kann natürlich auch für die Mietkaution verwendet werden.

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