Schufa Eintrag vorzeitig löschen

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Die Schufaist die führende Auskunftei in Deutschland und wird bis heute von vielen kritisiert. Dort werden zahlreiche Informationen, die kreditrelevant sind gespeichert und nach einem undurchsichtigen System alle 3 Monate in einem Schufa-Score zusammengefasst. Der Score Wert entscheidet darüber, ob eine Kreditaufnahme (Ausnahme bei Krediten ohne Schufa) möglich ist und ob andere Verträge (Handy, Internet, etc.) ohne weitere Sicherheiten abgeschlossen werden können. Jeder Negativeintrag kann zu einem schlechten Score Wert in der Schufa führen. Nun stellt sich die Frage, ob diese negativen Einträge in der Schufa vorzeitig gelöscht werden können. Grundsätzlich ist das bei einer Vielzahl von negativen Vermerken möglich. Wie das funktioniert und welche Einträge genau vorab in der Schufa gelöscht werden können, haben wir einmal kurz zusammengefasst. Wenn Sie vorab eine Eigenauskunft einholen möchten, erfahren Sie dazu mehr in unserem Bericht zur kostenlosen Selbstauskunft bei der Schufa.

Welche negativen Einträge in der Schufa kann ich löschen

Neben den Falscheinträgen können grundsätzlich alle Vermerke über geringfügige Schulden gelöscht werden.

Geringfügige Einträge bis zu 2.000 Euro

Dieses ist bis zu einem Betrag von 2.000 Euro möglich. Möglich wird das, wenn die Meldung an die Schufa noch frisch ist. Also nicht älter als 6 Wochen. In diesem Fall kann die Meldung gelöscht werden, wenn der Betrag innerhalb dieses Zeitraumes vollständig ausgeglichen wird. Dabei darf es sich nicht um Geldforderungen handeln, die bereits tituliert sind.

Titulierte Forderungen

Bei bereits titulierten Forderungen verhält sich das ein wenig anders. Hier liegen ja meistens schon Vollstreckungen und die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung vor, die ebenfalls in der Schufa (gemeldet durch die Vollstreckungsstelle) eingetragen sind.

Weg zur Löschung

Der Schuldner kann die Schulden begleichen und dieses beim zuständigen Amtsgericht entfernen laschen. Dort ergeht dann ein sogenannter Erledigt Vermerk an die Schufa. Vorausgesetzt, der Gläubiger stellt sich nicht quer! Fristen, wann und wie dann die Vermerke zu löschen sind, gibt es hier leider nicht.

Muss ich den Antrag auf Löschung begründen?

Grundsätzlich nein. Der Löschauftrag wird über das zuständige Inkassobüro bzw. den Gläubiger direkt vorgenommen. Allerdings zeigen sich diese nicht immer sehr schnell in der Abwicklung. Fordern Sie daher dort am besten die Zahlungs- und Erledigungsbestätigung an. Diese kann dann direkt an die Schufa gesandt werden.

Wann verbessert sich mein Schufa Score

Das Problem bei der Schufa ist, das diese fast freie Hand bei der Auswertung und Behandlung der Daten hat. Auch wenn die negativen Daten vorzeitig gelöscht werden, ändert sich an dem Score Wert, der alle drei Monate berechnet wird, praktisch so schnell nichts. Für den Betroffenen ein großes Ärgernis. Für die Schufa ein normales Geschäft. Ob das an den technischen Möglichkeiten liegt, also ein Fehler im System der Schufa oder einfach so gewollt ist, lässt sich nur vermuten. Auch wenn Sie also einen negativen Vermerk in der Schufa erfolgreich vorzeitig löschen können, müssen Sie nun Geduld aufbringen. Erst mit der Weile wird sich schrittweise der Score Wert ändern. Dennoch empfehlen wir immer, negative Einträge in der Schufa schnellst möglichst löschen zu lassen, damit für die Zukunft ein besserer Score errechnet werden kann.

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