Kontowechsel leicht gemacht

Kontowechsel leicht gemachtIn Deutschland ist seit 2017 der Kontowechsel einfacher geworden. Mit dem Zahlungskontengesetz kann jeder Kontoinhaber sein Girokonto nun viel einfacher zu einer anderen Bank umziehen. In unserem Kreditblog möchten wir uns natürlich auch mit allgemeinen Finanzthemen auseinandersetzen. Der Kontowechsel gehört dazu.

Für viele war der Wechsel zu einer anderen Bank oft mit viel Arbeit verbunden. Die Daueraufträge mussten neu eingegeben werden und so manches andere bereitete Mühe. Organisation war gefragt. Mit dem Zahlungskontengesetz, das seit 2017 in Deutschland besteht, entfallen diese Punkte nun, wenn der Kunde es wünscht. In diesem Fall übernehmen die Banken die gesamten Vorgänge. Der Kontoinhaber muss sich bei einem Kontowechsel praktisch um nichts mehr kümmern. Alle bestehenden Daueraufträge zum Beispiel werden automatisch von der neuen Bank bei einem Wechsel übernommen. Das neue Zahlungskontengesetz bringt Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich. Wir haben einmal die jeweiligen Punkte aufgeführt.

Kontowechsel einfacher mit Zahlungskontengesetz

Das neue Zahlungskontengesetz macht den Kontowechsel wesentlich einfacher, macht den Bankkunden aber auch sehr transparent. Hier muss jeder das Für und Wider persönlich abwägen. Generell können nun, wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen und von einer anderen Bank wechseln, alle Daueraufträge und Zahlungsvorlagen automatisch übernommen werden. Sie als Kontoinhaber müssen sich dabei um nichts kümmern. Sobald die neue Bank das Girokonto eröffnet hat, tritt diese –auf Wunsch- mit der alten Bank in Kontakt und überträgt die Daten auf Ihr neues Bankkonto.

  • Daueraufträge werden übernommen
  • Zahlungsvorlagen werden eingefügt
  • Umsätze der letzten 13 Monate werden übernommen
  • Alles erfolgt automatisiert

Dabei werden mit dem Kontowechsel alle Daten zu Daueraufträgen und den Umsätzen der letzten Monate mitübernommen. Sie als Kunde, müssen Ihre alte Bank übrigens nicht informieren. Die neue Bank führt das mittlerweile automatisch durch.

Ein Kontowechsel mit dem neuen Zahlungskontengesetz bedeutet also, dass es spürbar einfacher wird. Besonders angenehm kann es sein, das auch die alten Umsatzvermerke mit übertragen werden und somit online bei Abfragen für Sie verfügbar sind.

Dauer beim Kontowechsel

Das Zahlungskontengesetz sieht vor, das die neue Bank die alte in einem Zeitrahmen von 2 Tagen informieren soll. Die alte Bank soll dann in einem weiteren zeitrahmen von 5 Banktagen alle Informationen zum Übertrag liefern. In der Regel sind innerhalb von 12 Tagen alle Daten übermittelt und das neue Girokonto mit den Altdaten und Daueraufträgen versehen.

Kontowechsel: Altes Konto kündigen

Sie können das alte Konto entweder direkt kündigen oder diesen Auftrag an die neue Bank mitübergeben. Bei einem Kontowechsel nach dem Zahlungskontengesetz, übernimmt auch dieses die neue Bank.

Was kostet der automatisierte Kontowechsel

Das Zahlungskontengesetz sieht vor, das jeder Kunde, der sein Konto wechseln möchte, die automatisierte Abwicklung bei jeder Bank in Deutschland in Anspruch nehmen kann. Kosten fallen dafür nicht an!

Was passiert bei einem Fehler

Kommt es bei der Datenübermittlung beim Kontowechsel zu einem Fehler, stellt sich nun die Frage, wer die Haftung dafür trägt. Haben Sie Ihre neue Bank nach dem Zahlungskontengesetz zur Übernahme der Daten beauftragt, haftet bei Fehlern die Bank. Der Kunde, also Sie, trägt bei dieser Abwicklung keine Haftung.

Dispo beim Altkonto

Zwar werden nach dem Zahlungskontengesetz bei einem Kontowechsel auch die Buchungen der letzten 13 Monate übernommen. Der Dispo, den die alte Bank gewährte, kann aber nicht übertragen werden. Sollte hier noch ein Minusbetrag bestehen, sollte der Dispo bei einem Kontowechsel zuvor ausgeglichen werden. Bei höheren Beträgen kann sich ein Kredit lohnen, zum Dispo ablösen.

In der Regel wird die neue Bank für den Kontowechsel auch einen Dispo einrichten, sofern Bonität vorhanden ist. Also wird zuvor eine Schufa Auskunft gezogen bzw. es wird nur automatisiert der Score Wert abgefragt.

Nachteile Zahlungskontengesetz

Kontowechsel leicht gemachtIn Deutschland wurde das Bankgeheimnis mittlerweile vollständig abgeschafft. Mit Verweis auf die Panama Papers und andere Vorfälle dieser Art, hat die Regierung diverse neue Gesetze erlassen und konnte diese so durchwinken. Dazu gehört auch das Behörden nun vollen Zugriff auf jedes Konto haben, ohne den Kontoinhaber informieren zu müssen.

Neben diesem Umstand greift das Zahlungskontengesetz ebenfalls weit in diesen Bereich. Automatisiert werden dabei bei einem Kontowechsel nicht nur die Daueraufträge und die Zahlungsvorgaben übermittelt, sondern auch die Buchungen der letzten 13 Monate. Die neue Bank kann sich also ungeniert ein sehr detailliertes Bild des neuen Kunden machen. Wie weit diese Daten von anderen Dienstleistern künftig genutzt werden darf, ist noch offen.

Generell müssen Sie aber bei einem Kontowechsel diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Sie können also auf eine automatisierte Übernahme nach dem Zahlungskontengesetz verzichten. Wir möchten weder das eine noch das andere raten. Jeder, der einen Kontowechsel plant, sollte in aller Ruhe überlegen, welcher Ablauf für ihn persönlich akzeptabel ist.