Für Freiberufler und Selbstständige ist es bei der Bank wahrlich nicht einfach. Viele Hausbanken lehnen sogar grundsätzlich ab. Das hängt meistens mit dem höheren Aufwand bei einem Kreditersuchen zusammen. Ein Arbeitnehmer hat als Nachweis seiner Einkünfte den Einkommens-Beleg. Das entfällt bei Freiberuflern und Selbstständigen für einen Kreditantrag. Hier müssen andere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden. Insgesamt kommt es damit zu einem höheren Arbeitsaufkommen für die Bank. Ein Grund, warum viele Kreditinstitute bei einem Darlehen für Selbstständige ablehnen.
Auch Selbstständige und Freiberufler können ein Kredit ohne Schufa, genauso wie Arbeitnehmer beantragen. Diese Personen wissen, wie schwer es sein kann, bei der Bank einen Kredit zu erhalten. Viele Banken sehen Selbstständige und Freiberufler nur ungerne und haben sich von dem Kreditgeschäft in diesem Bereich verabschiedet. Grund dafür ist der Umfang bei den Bonitätsprüfungen. Während Arbeitnehmer und Arbeiter einfach einen Gehaltsnachweis vorlegen können, klappt das bei einem Selbstständigen nicht so einfach.
Ohne Schufa – Selbstständige und Freiberufler
Der Kredit ohne Schufa für Selbstständige und Freiberufler ist also möglich. Hier müssen allerdings beim Antrag weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden. Auch bei diesen Personengruppen erfolgt keine Schufaprüfung und bei Auszahlung kein Eintrag. Generell sollten Sie als Selbständiger oder als Freiberufler schon seit einiger Zeit erfolgreich (hauptberuflich) in diesem Bereich tätig sein. Ist das der Fall, steht einem Kredit ohne Schufa nichts mehr im Wege.
Diese Punkte sollten erfüllt werden
Freiberufler und Selbstständige sollten die Tätigkeit bereits länger in Vollzeit ausführen. Das Gewerbe insgesamt sollte erfolgreich sein. Das bedeutet, dass der Antragsteller von den Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit leben kann. Ist das der Fall, ist das Geld ohne Schufa einfach(er) zu beantragen.
Diese Unterlagen werden benötigt
Zunächst einmal ist der Einkommenssteuerbescheid maßgebend. Manchmal kann dieser dem Kreditgeber für ein schufaloses Darlehen bereits ausreichend sein. Andernfalls können noch Unterlagen wie BWA, Bilanz, GuV abgefragt werden. Erfolgt nun noch eine kurze Aufstellung der Ausgaben (Miete, Strom, etc.) aus der hervorgeht, dass die Rate zur Rückzahlung problemlos möglich ist, sehen die Chancen auf eine Kreditvergabe gut aus. Bitte geben Sie dabei alle Zahlen immer wahrheitsgemäß an!
Möchten Sie nun das Darlehen ohne Schufa beantragen, werden folgende Unterlagen für die Bearbeitung benötigt.
- Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung (GuV)
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Einnahmen- und Überschuss-Rechnung
- Einkommenssteuer Bescheid
Unter Umständen ist eine kurze Aufstellung der Ausgaben (Miete, Strom, etc.) erforderlich. Sind diese Unterlagen verfügbar, kann eine Vergabe ohne Schufa erfolgen.
Alternativen bei dem Antrag
Nun kennen wir die üblichen Probleme bei Selbstständigen und Freiberuflern. Sind diese erst seit kurzer Zeit tätig, gibt es kaum aussagekräftige Unterlagen, die für eine Prüfung vorgelegt werden können. Dann scheint es so, als ob die Aussicht auf einen Kredit ohne Schufa schwinden. Alternativ kann dann aber in diesen Fällen ein Bürge oder ein zweiter Antragsteller eingefügt werden, damit der Antrag dennoch genehmigt werden kann.
Keine Sicherheiten erforderlich
Wie auch bei einem Arbeitnehmer oder Arbeiter sind bei einem Kredit ohne Schufa für Selbstständige und Freiberufler keine Sicherheiten vorzuweisen. Sie müssen also weder die Lebensversicherung abtreten, noch den KFZ-Schein. Kredite ohne Schufa werden ohne Sicherheiten ausgezahlt. Wie viel Geld Sie bei einer schufafreien Finanzierung beantragen können erfahren Sie in unserem kurzen Bericht.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Reichten die Angaben nicht aus oder wird die Tätigkeit erst seit kurzer Zeit ausgeführt, kann es möglicherweise zu einer Ablehnung kommen. Hierbei entstehen natürlich weder Kosten noch Verbindlichkeiten. Damit ein erneuter Antrag auf ein schufaloses Darlegen erfolgreich verläuft, kann nun ein Bürge oder ein zweiter Antragsteller helfen. Vielleicht gibt es ja einen guten Bekannten oder jemand aus der Familie, der als Bürge hilfreich agieren möchte.
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