Umzugskredit ohne Schufa

Ein Umzug ist nicht gerade billig. Viele Punkte belasten. Gerade für Familien wird es immer schwerer, genügend Rücklagen für einen Umzug zu bilden. Neben den Hauptkosten fallen viele weitere Nebenkosten an. Ein Umzugskredit ohne Schufa ist dann oft die bessere Wahl. Dabei können wir Ihnen unterschiedliche Modelle anbieten. Von dem regulären Umzugskredit, der bis zu 72 Monaten ohne Schufa finanziert werden kann, bis hin zu kurzen Überbrückungskrediten von 7 – 60 Tagen.

Mit dem Umzugskredit lässt sich nicht nur der reine Umzug finanzieren, sondern auch die Nebenkosten. Dabei denken wir zum Beispiel an die Mietkaution, die zu erbringen ist oder eine neue Einrichtung bzw. Kosten für die Renovierung und Gestaltung der neuen Räume, die ebenfalls mit einem Umzugskredit ohne Schufa einfach finanziert werden können.

Umzugskredit – Welche Finanzierungen sind möglich

Nachfolgend haben wir Ihnen einmal die in Frage kommenden Möglichkeiten gegenübergestellt. So lässt sich ganz einfach feststellen, welche Variante für Ihren Umzug die beste ist. Der Umzugskredit ohne Schufa kann direkt online beantragt werden. Bei Kleinkrediten für den Umzug mit einer Laufzeit von 7 – 60 Tagen erfolgt die Auszahlung noch am gleichen Tag. Bei anderen innerhalb von wenigen Tagen.

Kredit ohne Schufa Minikredit Kurzkredit
7.500 Euro 100 – 1.500 Euro wählbar 100 – 1.000 Euro wählbar
bis zu 72 Monate Laufzeit 7 – 60 Tage 7 – 30 Tage
Auszahlung: In 5 Tage Auszahlung am gleichen Tag Auszahlung am gleichen Tag
Keine Vorkosten Keine Vorkosten Keine Vorkosten
Ohne Schufaprüfung Negativer Eintrag i.R. kein Problem Schufaprüfung
Ohne Verwendungszweck Ohne Verwendungszweck Ohne Verwendungszweck
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Umzug kann schnell einige Tausend Euro kosten

Ohne einen Umzugskredit ist dieser oft gar nicht stemmbar. Besonders bei größeren Haushalten und Familien. Kaution, Spedition, Verpackung, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Gestaltung der neuen Wohnung.- Das alles gehört mit zum Umzug. Neben dem zeitlichen Effekt, machen also vor allem die Kosten zu schaffen. Ein Umzugskredit ohne Schufa ist dann eine elegante Lösung, um die Finanzierung für den Umzug sicher zu gestalten.

Viele Verbraucher nutzen heute schon private Umzugshelfer aus dem Bekannten- und Familienkreis. Mieten sich einen Transporter und hoffen so, viel Geld sparen zu können. Häufig geht diese Rechnung allerdings nicht auf. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Spedition sicherlich teurer ist, als wenn der Umzug privat organisiert wird. In der Regel wird aber durch eine Spedition der Zeitablauf eingehalten. Wer alles privat organisiert, mag zwar Geld sparen, erleidet dabei aber einen Verlust auf der Zeitebene. Häufig verzögert sich der Umzug deutlich, was am Ende ebenfalls wieder Geld und Nerven kostet. Vor allem die privaten Umzugshelfer, die zusagten, erscheinen meistens nicht, wie abgesprochen.

Was ein Umzug im Durchschnitt in Deutschland kostet, haben wir in der folgenden Grafik einmal festgehalten.

Umzugskredit ohne Schufa

 

Generell sollte die Planung für den Umzug bereits einige Wochen zu vor erfolgen. So ist es auch möglich, das Packen der Kartons nach und nach durchzuführen, damit es am Stichtag nicht zu Hektik kommt.

Umzugskredit einfache Hilfe

Kennen Sie das auch?- Die Kosten für den bevorstehenden Umzug werden genau geplant und hinterfragt. Am Ende stellt sich jedoch heraus, das die Kosten deutlich höher ausfallen und das eigene Budget gar nicht mehr ausreicht. Ein Umzugskredit ohne Schufa wäre hierbei die sinnvollere Alternative gewesen. So lässt sich immer ein Reservebetrag einplanen, damit es nachher nicht zum Engpass kommt. Die Raten für den Umzugskredit können flexibel gestaltet werden. So kann der Kredit für den Umzug auf bis zu 72 Monate bequem finanziert werden. Ideal, wenn kleine Raten gewünscht werden. Wer hingegen einfach nur eine Art Überbrückung sucht, kann auf einen Kurzzeitkredit für den Umzug setzen, der zwischen 7 – 60 Tage läuft und dadurch besonders günstig ist.

Der Umzugskredit ohne Schufa ist bei einem Kurzzeitkredit noch am gleichen Tag auf dem Konto verfügbar. Ist eine Finanzierung für bis zu 72 Monate gewünscht, erfolgt die Auszahlung ohne Schufa für den Umzug in der Regel binnen 5 Tage.

Umzug steuerlich absetzen

Eine weitere Frage neben der Finanzierung für den Umzug liegt häufig darin, ob eine steuerliche Absetzbarkeit besteht. Grundsätzlich ist das unter folgenden Voraussetzungen möglich.

Der Private Umzug
Ein rein privater Umzug kann in der Regel nicht abgesetzt werden. Die Kosten für den Umzugskredit sind ebenfalls bei einem privaten Umzug nicht absetzbar. Allerdings gibt es seit geraumer Zeit in Deutschland die sogenannten haushaltsnahen Dienstleitungen, die auch bei einem Umzug steuerlich abgesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Transportkosten, anfallende Kosten für Schönheitsreparaturen und auch für das Streichen. Werden diese Tätigkeiten von einem gewerblichen Dienstleister durchgeführt, können sie über die haushaltsnahen Dienstleitungen steuerlich abgesetzt werden. Aber nur dann, wenn die Rechnung per Überweisung bezahlt wurde! Im Jahr können bis zu maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden, wobei 20 Prozent von diesem Betrag dann als Steuererleichterung gelten. Also maximal 4.000 Euro pro Jahr, die von der Steuer abgezogen werden können. Rechnungen und Überweisungsbelege sind dafür aufzubewahren!

Der beruflich bedingte Umzug
Hier sieht es schon wesentlich besser aus. Zwar können die Kosten für den Umzugskredit nicht abgesetzt werden, aber die Kosten für den Umzug, für den Makler und anderes. Ein beruflich bedingter Umzug ist immer dann vorhanden, wenn der einfache Arbeitsweg sich um mindestens 30 Minuten verkürzt! Die Entfernung selbst spielt keine Rolle. Auch wer aus dem Ausland zurückkehrt, um in Deutschland einen neuen Job anzutreten, kann dieses beim Umzug steuerlich geltend machen. Dazu gehören auch Zweitwohnungen (bzw. Dienstwohnungen), bedingt durch die Arbeitsstelle. Der Umzug darf erst erfolgen, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist.

Liegt ein beruflich bedingter Umzug vor, lassen sich damit viele Kosten einfach absetzen.

Das kann steuerlich abgesetzt werden:

  • Kosten für das Suchen einer neuen Wohnungen
    (Fahrten, Übernachtung, Anzeigenkosten, Reisekosten)
  • Kosten für die Spedition
  • Kosten für die Verpackung
  • Maklerkosten
  • Doppelte Mietkosten (bis zu 6 Monate)

Die obigen Kosten können dann in voller Höhe abgesetzt werden!

Auch diese Kosten können abgesetzt werden:

  • Kosten für Ab- und Aufbau von Möbeln, Geräten, etc.
  • Trinkgelder für das Umzugspersonal
  • Schönheitsreparaturen
  • Telefonanschluss
  • Ummeldungskosten von Personen, Fahrzeugen
  • Umschulungsgebühren für Kinder

Die oben aufgeführten sonstigen Kosten werden dabei in der Regel mit einer Pauschale als „Sonstige Kosten für den Umzug“ erfasst. Seit 2017 liegt diese Pauschale bei 764 Euro (Singles) und bei 1.528 Euro (Verheiratet). Für weitere Personen im Haushalt (z.B. Kinder) kommt eine weitere Pauschale in Höhe von je 337 Euro hinzu.

Für die Steuererklärung werden dann einfach alle Kosten notiert, die voll abgesetzt werden können. Diese werden dann mit der Umzugskostenpauschale addiert. Am sinnvollsten ist es für die Steuerklärung eine Übersicht der Kosten beizulegen, damit es nicht zu weiteren Rückfragen kommt.