Umzug – Von der Steuer absetzen

Kann ich meinen Umzug von der Steuer in Deutschland absetzen? Unsere Finanzexperten sagen ein klares Ja dazu. Der Umzug kann von der Steuer abgesetzt werden. In welche Form, hängt allerdings immer davon ab, ob es sich um einen privaten oder einen beruflichen Umzug handelt. Bei einem privaten Umzug gibt es nur enge, begrenzte Möglichkeiten. Bei einem beruflich bedingten Umzug hingegen lassen sich sogar die Nebenkosten absetzen. Näheres dazu haben wir einmal für Sie zusammengestellt. So können Sie den Umzug von der Steuer absetzen.

Anleitung Umzug von der Steuer absetzen

Wussten Sie, das in Deutschland mehr als 5 Millionen Haushalte jedes Jahr umziehen? Dabei werden über 40 Milliarden ausgegeben. 52 Prozent aller umziehenden verbleiben in der gleichen Stadt. Unabhängig davon, fallen bei einem Umzug aber immer hohe Kosten ab. Ein Teil davon, kann von der Steuer (jährliche Einkommenssteuer) abgesetzt werden. Sehen wir uns dafür doch zunächst den privaten Umzug an.

Privater Umzug von der Steuer absetzen

Bei einem privaten Umzug sind die Möglichkeiten stark begrenzt. Hier fällt vor allem der Blick auf die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können. Darunter fallen die handwerklichen Arbeitsstunden und auch die gewerbliche Umzugshelfer. Gewerblich bedeutet hierbei, dass es sich um einen beim Finanzamt/Gewerbeamt gemeldeten Betrieb handelt. Private Umzugshelfer können also bei einem privaten Umzug nicht von der Steuer absetzt werden (allerdings bei einem beruflichen!).

Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen kann die reine Arbeitsleistung der Handwerker (Spedition) geltend gemacht werden. Hierbei gilt, dass von diesem Betrag 20 Prozent (von maximal 20.000 Euro, also insgesamt max. 4.000 Euro) pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden können.

Unbedingt beachten

Damit der Umzug von der Steuer absetzbar ist, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Ganz wichtig, ist das haushaltsnahe Dienstleistungen niemals bar bezahlt werden dürfen. Das Finanzamt akzeptiert nur Überweisungen.

  • Nie Bar zahlen
  • Nur gewerbliche Dienstleister/Handwerker
  • Max. 20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 Euro /Jahr)

Die Kosten können dann von der Steuer geltend gemacht werden, müssen allerdings auch genau belegbar sein. Alle Unterlagen und Überweisungsbelege sind aufzubewahren.

Übrigens kann aus dem privaten Umzug auch ein beruflicher werden! Das ist immer dann der Fall, wenn Sie durch den Umzug bei der Fahrzeit zum Betrieb 30 Minuten einsparen können. Näheres dazu erfahren Sie in den nachfolgenden Absätzen. Steuerlich können Sie dann erheblich mehr absetzen. Es kann sich also durchaus lohnen.

Umzugskredit ohne Schufa als Finanzalternative

Neben der Steuer geht es aber auch darum, die Kosten für den Umzug zu bezahlen. Neben der Spedition fallen ja viele weitere Kostenpunkte an. Kaution, Schönheitsreparatur der alten Wohnung, Maßnahmen in der neuen Wohnung und so weiter. Sinnvoll kann dann ein Umzugskredit ohne Schufa sein. Ähnlich wie bei dem schufafreien Darlehen, können hier einfach bis zu 7.500 Euro bequem finanziert werden. Der Umzugskredit ohne Schufa ist ohne Zweckbindung in nur wenigen Tagen online abrufbar, so dass auch andere Posten (neue Einrichtung, etc.) darüber finanziert werden kann. Es ist eine einfache Form, denn für viele Familien ist der Umzug oft finanziell kaum tragbar. Durch die steigenden Mieten, sind vor allem kinderreiche Familien und Geringverdiener im Nachteil. Ein Umzugskredit ohne Schufa kann dann nicht nur eine Alternative sein, sondern auch Freude bereiten.

Mit Kredit die Mietkaution finanzieren

Neben dem o. erwähnten Umzugskredit ohne Schufa gibt es aber auch die Möglichkeit, die Kaution mit dieser Alternative zu finanzieren. Das Problem hier: Steigen die Mieten, steigt auch die Kaution. Ein Mietkautionskredit ohne Schufa bietet die beste Möglichkeit, um ein ausreichendes Budget für den Umzug zu haben. Hierbei sind sowohl kurze als auch längere Laufzeiten vereinbar. Der Mietkautionskredit ohne Schufa ist ebenfalls ohne Zweckbindung online zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Girokonto, zur freien Verwendung.

Beruflicher Umzug von der Steuer absetzen

Oben haben wir ja bereits den privaten Umzug erörtert. Der berufliche Umzug bietet hingegen jedoch eine viel größere Möglichkeit, die Kosten von der Steuer absetzen zu können. Doch klären wir zunächst, was ein beruflicher Umzug eigentlich ist.

Merkmal Fahrzeit zum Arbeitsplatz

Können Sie durch den Umzug mindestens 30 Minuten an Fahrzeit zum Arbeitsplatz einsparen, kann der Umzug als beruflich bedingt erklärt werden. Übrigens kommt es dabei keinesfalls auf die Länge des eigentlichen Weges an. Nur auf die tatsächliche Zeitersparnis, die sich aus dem Umzug ergibt. So kann unter Umständen aus einem privaten, ein beruflicher Umzug werden!

Arbeitsbedingungen im Plus

Aber auch dann, wenn sich durch den Umzug die Arbeitsbedingungen verbessern, liegt ein beruflicher vor. Das Finanzamt wird aber die Gründe im Einzelnen genau prüfen!

Wechsel des Arbeitsplatzes

Auch das ist ein beruflicher Umzug. Maßstab dabei ist aber immer der Hauptjob, also der erste Job! Wenn Ihr Chef mit der Firma in eine andere Stadt zieht und Sie deswegen umziehen müssen oder der neue Job in einer anderen Stadt liegt.

  • Zeitersparnis von 30 Minuten
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Rückkehr aus dem Ausland
  • Arbeitsbedingungen werden verbessert

Diese Punkte führen dazu, das ein Umzug nun beruflich bedingt ist und somit von der Steuer abgesetzt werden kann. Aber: Das Finanzamt wird meistens die Gründe genau nachfragen und Belege anfordern.

Was kann ich von der Steuer absetzen

Zu einem können viele Posten bei einem beruflichen Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Zusätzlich können Sie darüber hinaus auch noch eine Umzugskostenpauschale in Anspruch nehmen. Bei der Pauschale sind keine Belege nachzuweisen. Bei den einzelnen Posten hingegen schon. Führen wir doch einmal kurz auf welche Einzelposten das sein können:

  • Bis zu 3 Monatsmieten für die neue Wohnung
    (wenn diese noch nicht genutzt werden kann)
  • Kilometergeld 30 Cent, auch f. Wohnungsbesichtigung
  • Doppelte Mietzahlungen (max. bis zu 6 Monaten)
  • Gebühren für den Makler
  • Umzugskosten Spedition (für den Hausrat)
  • Möbeleinlagerungen
  • Private Helfer (auch diese können abgesetzt werden!)
  • Kochherd bis zu 230 Euro
  • Alternativ einen Ofen bis zu 164 Euro
  • Anbringen von Gardinen

Sie sehen also, das bei einem beruflichen Umzug auch die Kosten für private Helfer von der Steuer abgesetzt werden können. Erforderlich ist dabei aber eine Quittung der Helfer und die Zahlung per Überweisung (keine Barzahlung!).

Alle Posten müssen belegbar sein. Die Nachweise sind aufzubewahren. Abgesetzt werden können diese Kosten als Werbungskosten, jährlich in der Einkommenssteuererklärung. Die Grundlagen und weitere Bestimmungen dazu, finden Sie in dem deutschen Bundesumzugskostengesetz.

Beruflicher Umzug – Umzugskostenpauschale

Neben den obigen Punkten können Sie bei einem beruflichen Umzug auch noch eine Umzugskostenpauschale geltend machen. Hier wird pauschal berechnet, Belege sind nicht erforderlich. Zu der Umzugskostenpauschale zählen z.B.

  • Einbau der Küche
  • Anbringen von Vorhängen
  • Telefonummeldung, Passummeldung, Autoummeldung
  • Schönheitsreparaturen
  • Anbringen von Lampen und Herd
  • Trinkgeld und Verpflegung für die Helfer beim Umzug
  • Renovierung der alten/neue Wohnung

Die Umzugskostenpauschale liegt bei 1.528,00 Euro (Ehepaare) und bei 764 Euro (Ledige). Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, gibt es noch einmal 337 Euro zusätzlich. Die Angaben beziehen sich auf die deutsche Umzugskostenpauschale mit Stand von Februar 2017.

Wenn Sie in einem Zeitraum von 5 Jahren das zweite Mal beruflich umziehen müssen, gibt es für die Umzugskostenpauschale noch mal 50 Prozent drauf. Höhere Kosten können zudem dann geltend gemacht werden, wenn diese durch Rechnungen und Quittungen nachweisbar sind.

Mit Umzugskredit einfach überbrücken

Bei einem Umzug fallen viele Kosten an. Besonders dann, wenn Sie die Möglichkeit haben, viele Posten von der Steuer abzuziehen, kann ein Umzugskredit ohne Schufa in der Tat sinnvoll sein. Wie bereits oben kurz erwähnt, kann dieser einfach online ohne großen Aufwand beantragt werden. Dabei können Sie die Laufzeit zum Beispiel bis zur nächsten Steuererklärung festlegen oder auch die Raten über mehrere Jahre ziehen. Der Umzugskredit ohne Schufa kann natürlich auch für die Mietkaution verwendet werden.

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Überweisung rückgängig machen

Ist es möglich, in IBAN Zeiten noch eine Überweisung rückgängig machen zu können? Ja und Nein lautet die Antwort unserer Finanzexerten. Es kommt auf den Einzelfall an. Generell sollte beachtet werden, dass bei der IBAN Nummer der Name des Kontoinhabers keine Bedeutung mehr hat. Nur noch die IBAN Nummer (die sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammensetzt) steht hierbei im Raum. Unter bestimmten Umständen, ist es möglich, eine Überweisung rückgängig machen zu können. Wie das geht, was beachtet werden muss, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten. Verschiedene Punkte und die Ausgangslage spielen eine Rolle.

Überweisung rückgängig machen – Wie das geht

Die meisten Transaktionen finden heute direkt vor dem Heim-PC mittels TAN statt. Dabei verläuft alles automatisiert. Die Chancen eine Überweisung rückgängig machen zu können sind hierbei sehr gering.

Möglich ist das nur in Einzelfällen. Dabei müssen Sie sofort nach dem Abschicken persönlich mit der Bank Kontakt aufnehmen. Direkt per Telefon. Keinesfalls über Email.

Überweisung rückgängig machen – Sofort handeln!

Ein Vorteil, der Ihnen in die Hände spielen könnte, ist der Zeitfaktor. Zwar geben Sie Ihre Überweisung am PC ein, bestätigen diese mit einer TAN zur Ausführung. Viele Banken sammeln jedoch die Transaktionen und führen Sie immer erst nach einer bestimmten Uhrzeit durch. In der Regel erfolgt das meistens nach 14 Uhr. Mit etwas Glück kann es also möglich sein, die Überweisung rückgängig machen zu können. Letztlich hängt das aber immer von der Bank ab. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Chancen vor allem bei der Filialbank höher sind als bei einer Direktbank. Bei einer Filiale haben Sie meistens noch einen direkten Ansprechpartner, während Sie bei einer Direktbank oft im Callcenter bei einem Anruf landen.

  • Sofort Bank anrufen
  • Achtung Bearbeitungsgebühren können anfallen!
  • Keine Erfolgsgarantie

Gebühren bei Überweisung rückgängig machen

Erfolg versprechen zum Beispiel die Volksbanken. Allerdings eben nur dann, wenn sich der Kunde unverzüglich nach der Aufgabe gemeldet hat. Soll die Bank eine Überweisung rückgängig machen, wird in der Regel eine Art Stornogebühr berechnet. Bei der Volksbank liegt diese Stornogebühr bei 10 Euro. Andere Banken berechnen entweder keine oder im Schnitt etwa gleich viel.

Wer die Überweisung rückgängig machen möchte, muss sich also letztlich auf sein Glück verlassen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Hier bleibt nur die Möglichkeit, unverzüglich nach der falschen Überweisung mit der Bank fernmündlich in Kontakt zu treten. Bitte notieren Sie sich dafür alle wichtigen Daten (Kontonummer, Kennung für telefonische Rückfragen, Angaben zu der erfolgten Überweisung –Referenznr.).

Betrug – Überweisung rückgängig machen

Betrug nimmt im Internet zu. Gerade bei den privaten Kleinanzeigen wird heute vieles versandt und vorab per Überweisung bezahlt. Haben Sie an einen Betrüger Geld überwiesen, gibt es unter Umständen einen einfachen Trick um vielleicht doch noch das Geld zurückzubekommen. Falls obiges für die Überweisung rückgängig machen nicht hilft, kann auch noch eine Note an die Bank gegeben werden.

Informieren Sie zum Beispiel die Empfängerbank darüber, dass es sich bei dem Kontoinhaber um einen vermeintlichen Betrüger handelt, kann das Kreditinstitut den bereits gebuchten Betrag unter Umständen (keine Erfolgsgarantie!) zurückstellen. Aber Vorsicht! Sie sollten hier unbedingt sicher sein. Hilfreich kann auch die Anzeige bei der Polizei (Tagebuchnummer) sein. Gelegentlich kommt es dann vor, dass einige Banken aus Vorsorge den Betrag zurückstellen. Sinn macht das aber natürlich nur dann, wenn der Betrag noch nicht abgehoben wurde. Im späteren Ermittlungsverfahren ist somit die Chance auf einen Rückerhalt gegeben. Allerdings kann sich das über Wochen oder Monate ziehen.

Kontoführungsgebühren kommen wieder

Kontoführungsgebühren kommen wiederSeit Monaten ist es bei vielen Banken zu spüren. Immer mehr Kreditinstitute erheben Kontoführungsgebühren. Viele Bankkunden ärgert das. Auf der einen Seite ist es verständlich, aber auch die andere Seite sollte nicht vergessen werden. Ein Girokonto ist ein Produkt, das eigentlich gar nicht kostenlos ist, auch wenn es das über viele Jahre so war. Die Banken standen unter Druck. Die Konkurrenz groß. In Deutschland gibt es über 2.000 Banken. So zogen die meisten im Laufe der letzten Jahre nach und schafften die Kontoführungsgebühren ab.

Vor 2005 und überhaupt vor 2000 waren diese Gebühren aber eine Selbstverständlichkeit. Selbst für private Bankkonten. Teilweise wurden hohe Gebühren für Überweisungen, TAN und vielen anderen Punkten bezahlt. Um die 5 – 20 Euro bezahlte so jeder Verbraucher für sein Konto im Monat. Bei vielen Verbrauchern ist das längst in Vergessenheit geraten. Das Girokonto mit kostenlosen Kontoführungsgebühren wurde zum Standard und hat sich bei den meisten in den Kopf eingebrannt. Doch die Zeiten ändern sich wieder. Warum nun Kontoführungsgebühren erhoben werden und wann sich ein Kontowechsel rentieren kann, haben wir nachfolgend einmal zusammengefasst.

Kontoführungsgebühren – Bald wieder Realität?

Noch gibt es das kostenlose Girokonto. Doch Kontoführungsgebühren könnten bald wieder überall Realität werden.- Kostenlose Bankkonten nur noch unter bestimmten Bedingungen vorhanden sein, zum Beispiel bei regelmäßigen Gehaltseingängen. Das Girokonto und damit die Kontoführung verursachen bei den Banken hohe Gebühren. Bislang konnte das anders verrechnet werden. Doch mittlerweile erheben immer mehr Kreditinstitute Kontoführungsgebühren oder erhöhen diese.

Kontoführungsgebühren kommen wiederEin gewichtiger Grund für mögliche Kontoführungsgebühren ist die Niedrigzinspolitik in der EU. Die Europäische Zentralbank setzte am 10.03.2016 den Leitzins auf historische 0 Prozent. Bereits seit 2014 stand der Leitzins bei nur 0,05 Prozent. Bemerkbar macht sich dieser Umstand nicht nur bei den Kontoführungsgebühren, sondern auch bei den ganzen Lebensversicherern, die im Laufe der letzten Jahre den Garantiezins immer weiter senken mussten.

Als Kunde sollte man sich das wie folgt vorstellen. Die eigene Bank in Deutschland, steht in ständiger Verbindung mit der Europäischen Zentralbank (EZB). Jeden Tag kommt es nach endlosen Transaktionen zu einer Tagesbilanz bei Ihrer Bank. Befindet sich in dieser Bilanz ein Minus, leiht sich die Bank bei der EZB als Ausgleich für wenige Stunden Geld (Kredit). Über Nacht wird das Minus ausgeglichen und der Kredit bereits am nächsten Tag zurückgezahlt. Das hat früher viel Geld gekostet. Mittlerweile ist das aber ein wünschenswerter Idealzustand für die Banken.

Denn, hat Ihre Bank ein Plus erzielt bei der Tagesbilanz, legt sie diesen wieder bei der EZB über Nacht an. Das brachte früher noch einen kleinen Zins, der sich vor allem durch die hohen Summen bemerkbar macht. Durch die Niedrigzinspolitik (Leitzins 0 Prozent) hat die EZB aber nun Strafzinsen für Guthaben eingeführt. Also statt wie früher Zinsen für Guthaben zu bekommen, müssen die Banken nun für ein Plus praktisch eine Strafe bezahlen. Über einen langen Zeitraum geht das ins Geld. Ein Grund, warum viele Kreditinstitute nun dazu übergegangen sind, erneut Kontoführungsgebühren einzuführen oder dieser anzuheben.

Kontowechsel sinnvoll

Seit 2017 kann der Kontowechsel einfacher erfolgen. Grund dafür ist das neue Zahlungskontengesetz, das eine automatisierte Übernahme der Daten vom Altkonto bei einem Kontowechsel übernimmt. Damit ist zwar der Wechsel einfacher geworden, jedoch lohnt es sich nicht unbedingt, wegen höheren Kontoführungsgebühren das Girokonto zu wechseln.

Generell sollte geprüft werden, wie sich die neuen Gebühren auswirken. Kommt es zu einer festen monatlichen Gebühr oder wird diese anhand der tatsächlichen Transaktionen berechnet. Letzteres sollte einmal anhand der letzten Monate durchgerechnet werden. Sofern die neuen Kontoführungsgebühren tragbar sind, also überschaubar und Sie sonst mit Ihrer Bank zufrieden sind, lohnt ein Kontowechsel in der Regel nicht.

Beachtet werden sollte hierbei auch, dass bei aktuell kostenlosen Angeboten ebenfalls in der nächsten Zeit Kontoführungsgebühren erhoben werden könnten. Oder die kostenlosen Girokonten an gewisse Auflagen (Mindestzahlungseingang pro Monat, etc.) gebunden sein könnten. Verbraucher sollten daher sich die neuen Gebühren erst einmal in Ruhe ansehen und das Für und Wider mit einander abgleichen. Vor einem hastigen Kontowechsel hingegen raten wir zunächst ab.

Kontowechsel leicht gemacht

Kontowechsel leicht gemachtIn Deutschland ist seit 2017 der Kontowechsel einfacher geworden. Mit dem Zahlungskontengesetz kann jeder Kontoinhaber sein Girokonto nun viel einfacher zu einer anderen Bank umziehen. In unserem Kreditblog möchten wir uns natürlich auch mit allgemeinen Finanzthemen auseinandersetzen. Der Kontowechsel gehört dazu.

Für viele war der Wechsel zu einer anderen Bank oft mit viel Arbeit verbunden. Die Daueraufträge mussten neu eingegeben werden und so manches andere bereitete Mühe. Organisation war gefragt. Mit dem Zahlungskontengesetz, das seit 2017 in Deutschland besteht, entfallen diese Punkte nun, wenn der Kunde es wünscht. In diesem Fall übernehmen die Banken die gesamten Vorgänge. Der Kontoinhaber muss sich bei einem Kontowechsel praktisch um nichts mehr kümmern. Alle bestehenden Daueraufträge zum Beispiel werden automatisch von der neuen Bank bei einem Wechsel übernommen. Das neue Zahlungskontengesetz bringt Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich. Wir haben einmal die jeweiligen Punkte aufgeführt.

Kontowechsel einfacher mit Zahlungskontengesetz

Das neue Zahlungskontengesetz macht den Kontowechsel wesentlich einfacher, macht den Bankkunden aber auch sehr transparent. Hier muss jeder das Für und Wider persönlich abwägen. Generell können nun, wenn Sie ein neues Girokonto eröffnen und von einer anderen Bank wechseln, alle Daueraufträge und Zahlungsvorlagen automatisch übernommen werden. Sie als Kontoinhaber müssen sich dabei um nichts kümmern. Sobald die neue Bank das Girokonto eröffnet hat, tritt diese –auf Wunsch- mit der alten Bank in Kontakt und überträgt die Daten auf Ihr neues Bankkonto.

  • Daueraufträge werden übernommen
  • Zahlungsvorlagen werden eingefügt
  • Umsätze der letzten 13 Monate werden übernommen
  • Alles erfolgt automatisiert

Dabei werden mit dem Kontowechsel alle Daten zu Daueraufträgen und den Umsätzen der letzten Monate mitübernommen. Sie als Kunde, müssen Ihre alte Bank übrigens nicht informieren. Die neue Bank führt das mittlerweile automatisch durch.

Ein Kontowechsel mit dem neuen Zahlungskontengesetz bedeutet also, dass es spürbar einfacher wird. Besonders angenehm kann es sein, das auch die alten Umsatzvermerke mit übertragen werden und somit online bei Abfragen für Sie verfügbar sind.

Dauer beim Kontowechsel

Das Zahlungskontengesetz sieht vor, das die neue Bank die alte in einem Zeitrahmen von 2 Tagen informieren soll. Die alte Bank soll dann in einem weiteren zeitrahmen von 5 Banktagen alle Informationen zum Übertrag liefern. In der Regel sind innerhalb von 12 Tagen alle Daten übermittelt und das neue Girokonto mit den Altdaten und Daueraufträgen versehen.

Kontowechsel: Altes Konto kündigen

Sie können das alte Konto entweder direkt kündigen oder diesen Auftrag an die neue Bank mitübergeben. Bei einem Kontowechsel nach dem Zahlungskontengesetz, übernimmt auch dieses die neue Bank.

Was kostet der automatisierte Kontowechsel

Das Zahlungskontengesetz sieht vor, das jeder Kunde, der sein Konto wechseln möchte, die automatisierte Abwicklung bei jeder Bank in Deutschland in Anspruch nehmen kann. Kosten fallen dafür nicht an!

Was passiert bei einem Fehler

Kommt es bei der Datenübermittlung beim Kontowechsel zu einem Fehler, stellt sich nun die Frage, wer die Haftung dafür trägt. Haben Sie Ihre neue Bank nach dem Zahlungskontengesetz zur Übernahme der Daten beauftragt, haftet bei Fehlern die Bank. Der Kunde, also Sie, trägt bei dieser Abwicklung keine Haftung.

Dispo beim Altkonto

Zwar werden nach dem Zahlungskontengesetz bei einem Kontowechsel auch die Buchungen der letzten 13 Monate übernommen. Der Dispo, den die alte Bank gewährte, kann aber nicht übertragen werden. Sollte hier noch ein Minusbetrag bestehen, sollte der Dispo bei einem Kontowechsel zuvor ausgeglichen werden. Bei höheren Beträgen kann sich ein Kredit lohnen, zum Dispo ablösen.

In der Regel wird die neue Bank für den Kontowechsel auch einen Dispo einrichten, sofern Bonität vorhanden ist. Also wird zuvor eine Schufa Auskunft gezogen bzw. es wird nur automatisiert der Score Wert abgefragt.

Nachteile Zahlungskontengesetz

Kontowechsel leicht gemachtIn Deutschland wurde das Bankgeheimnis mittlerweile vollständig abgeschafft. Mit Verweis auf die Panama Papers und andere Vorfälle dieser Art, hat die Regierung diverse neue Gesetze erlassen und konnte diese so durchwinken. Dazu gehört auch das Behörden nun vollen Zugriff auf jedes Konto haben, ohne den Kontoinhaber informieren zu müssen.

Neben diesem Umstand greift das Zahlungskontengesetz ebenfalls weit in diesen Bereich. Automatisiert werden dabei bei einem Kontowechsel nicht nur die Daueraufträge und die Zahlungsvorgaben übermittelt, sondern auch die Buchungen der letzten 13 Monate. Die neue Bank kann sich also ungeniert ein sehr detailliertes Bild des neuen Kunden machen. Wie weit diese Daten von anderen Dienstleistern künftig genutzt werden darf, ist noch offen.

Generell müssen Sie aber bei einem Kontowechsel diesen Service nicht in Anspruch nehmen. Sie können also auf eine automatisierte Übernahme nach dem Zahlungskontengesetz verzichten. Wir möchten weder das eine noch das andere raten. Jeder, der einen Kontowechsel plant, sollte in aller Ruhe überlegen, welcher Ablauf für ihn persönlich akzeptabel ist.