Ist es möglich, in IBAN Zeiten noch eine Überweisung rückgängig machen zu können? Ja und Nein lautet die Antwort unserer Finanzexerten. Es kommt auf den Einzelfall an. Generell sollte beachtet werden, dass bei der IBAN Nummer der Name des Kontoinhabers keine Bedeutung mehr hat. Nur noch die IBAN Nummer (die sich aus Kontonummer und Bankleitzahl zusammensetzt) steht hierbei im Raum. Unter bestimmten Umständen, ist es möglich, eine Überweisung rückgängig machen zu können. Wie das geht, was beachtet werden muss, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten. Verschiedene Punkte und die Ausgangslage spielen eine Rolle.
Überweisung rückgängig machen – Wie das geht
Die meisten Transaktionen finden heute direkt vor dem Heim-PC mittels TAN statt. Dabei verläuft alles automatisiert. Die Chancen eine Überweisung rückgängig machen zu können sind hierbei sehr gering.
Möglich ist das nur in Einzelfällen. Dabei müssen Sie sofort nach dem Abschicken persönlich mit der Bank Kontakt aufnehmen. Direkt per Telefon. Keinesfalls über Email.
Überweisung rückgängig machen – Sofort handeln!
Ein Vorteil, der Ihnen in die Hände spielen könnte, ist der Zeitfaktor. Zwar geben Sie Ihre Überweisung am PC ein, bestätigen diese mit einer TAN zur Ausführung. Viele Banken sammeln jedoch die Transaktionen und führen Sie immer erst nach einer bestimmten Uhrzeit durch. In der Regel erfolgt das meistens nach 14 Uhr. Mit etwas Glück kann es also möglich sein, die Überweisung rückgängig machen zu können. Letztlich hängt das aber immer von der Bank ab. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Chancen vor allem bei der Filialbank höher sind als bei einer Direktbank. Bei einer Filiale haben Sie meistens noch einen direkten Ansprechpartner, während Sie bei einer Direktbank oft im Callcenter bei einem Anruf landen.
- Sofort Bank anrufen
- Achtung Bearbeitungsgebühren können anfallen!
- Keine Erfolgsgarantie
Gebühren bei Überweisung rückgängig machen
Erfolg versprechen zum Beispiel die Volksbanken. Allerdings eben nur dann, wenn sich der Kunde unverzüglich nach der Aufgabe gemeldet hat. Soll die Bank eine Überweisung rückgängig machen, wird in der Regel eine Art Stornogebühr berechnet. Bei der Volksbank liegt diese Stornogebühr bei 10 Euro. Andere Banken berechnen entweder keine oder im Schnitt etwa gleich viel.
Wer die Überweisung rückgängig machen möchte, muss sich also letztlich auf sein Glück verlassen. Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Hier bleibt nur die Möglichkeit, unverzüglich nach der falschen Überweisung mit der Bank fernmündlich in Kontakt zu treten. Bitte notieren Sie sich dafür alle wichtigen Daten (Kontonummer, Kennung für telefonische Rückfragen, Angaben zu der erfolgten Überweisung –Referenznr.).
Betrug – Überweisung rückgängig machen
Betrug nimmt im Internet zu. Gerade bei den privaten Kleinanzeigen wird heute vieles versandt und vorab per Überweisung bezahlt. Haben Sie an einen Betrüger Geld überwiesen, gibt es unter Umständen einen einfachen Trick um vielleicht doch noch das Geld zurückzubekommen. Falls obiges für die Überweisung rückgängig machen nicht hilft, kann auch noch eine Note an die Bank gegeben werden.
Informieren Sie zum Beispiel die Empfängerbank darüber, dass es sich bei dem Kontoinhaber um einen vermeintlichen Betrüger handelt, kann das Kreditinstitut den bereits gebuchten Betrag unter Umständen (keine Erfolgsgarantie!) zurückstellen. Aber Vorsicht! Sie sollten hier unbedingt sicher sein. Hilfreich kann auch die Anzeige bei der Polizei (Tagebuchnummer) sein. Gelegentlich kommt es dann vor, dass einige Banken aus Vorsorge den Betrag zurückstellen. Sinn macht das aber natürlich nur dann, wenn der Betrag noch nicht abgehoben wurde. Im späteren Ermittlungsverfahren ist somit die Chance auf einen Rückerhalt gegeben. Allerdings kann sich das über Wochen oder Monate ziehen.